Luftfahrt Kasko Versicherung
Datum: Montag 14 Februar 2005 17:44:33
Thema: Luftfahrtversicherung


Bei Crash gibt’s Cash...

.. bei Total- oder Teilschaden sowieso; aber beispielsweise auch bei Schäden durch Transport, Diebstahl, Brand usw.

Schützen Sie Ihr wertvolles Luftfahrzeug durch eine Luftfahrt-Kaskoversicherung, die bei Verlust oder Beschädigung für den Schaden oder wenigstens einen Großteil dessen aufkommt. Im Normalfall ersetzen wir Ihnen den Zeitwert. Schäden, die Sie als Versicherter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sind verständlicherweise nicht versichert. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt vor allem: keine oder schlechte Flugvorbereitung, Treibstoffmangel, Alkoholeinfluß und Drogenmissbrauch, Einflug in Schlechtwetter und das Unterschreiten der Sicherheits- mindesthöhe ohne Genehmigung.

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Was wir versichern.

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge, Segelflugzeuge sowie Frei- und Fesselballone. Versichert sind alle Gefahren, denen das versicherte Flugzeug ausgesetzt ist – bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme; außerdem Straßentransporte von Motorseglern, Segelflugzeugen und Ballone sowie Schäden durch Überflutung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl des Luftfahrzeugs oder Teilen davon, die verschraubt oder mit einem Verschluß befestigt sind. Darüber hinaus erstatten wir die Kosten, wenn Sie weiteren Schaden abwenden oder bereits eingetretenen Schaden mindern. Ihre Auslagen für einen von uns beauftragten Sachverständigen ersetzen wir ebenfalls.

Versicherungssumme ist der Zeitwert.

Bei einem fabrikneuen Luftfahrzeug gilt der Neuwert als Zeitwert, für andere ist der Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert Maßstab beim Festlegen der Versicherungssumme. Dabei berücksichtigen wir eventuell entstandene Mehrwertsteuer, die Überführungskosten und den Zoll. Wichtig für die Risiko- beurteilung: Verwendungszweck, Typ und Alter des Luftfahrzeugs, die Zahl der Piloten und deren Flugerfahrung sowie bislang entstandene Schäden. Weil auch Sonderinstrumentierung oder -ausrüstung Bestandteile der Versicherungssumme sind, müssen sie extra deklariert werden.

Kommt es zu einem Totalschaden, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert des Luftfahrzeugs am Schadentag, den Wert der geretteten Teile ziehen wir von dieser Summe ab. Bei einem Teilschaden zahlen wir die Wiederherstellungskosten, abzüglich der mit Ihnen vereinbarten Selbstbeteiligung.

Ob Total- oder Teilschaden: Bis zu einer bestimmten Höhe übernehmen wir die Kosten für Bergung und Transport sowie für die Entsorgung von Teilen, die nicht mehr verwertbar sind bzw. bei der Reparatur ausgetauscht werden müssen.

 

Besondere Sicherheit bei Bankfinanzierung und Leasing:

Finanzieren Sie den Kauf eines Luftfahrzeugs über eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut, wird eine Kaskoversicherung verlangt. Gegen einen Beitragszuschlag

Können Sie Schäden, die Sie durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, bis zur Höhe der Kreditsumme mitversichern.

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